Steuerzahlungstermine für April 2013
Steuer |
Fälligkeit |
Zahlungs-Schonfrist |
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag |
10. April 2013 |
15. April 2013 |
Umsatzsteuer |
10. April 2013 |
15. April 2013 |
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Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
* Die Schonfrist endet am 15. 4., weil der 13. 4. ein Samstag ist. |
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