Mai 2018
Steuer |
Zahlungs-Schonfrist |
Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag |
14.05.2018 |
Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag |
11.06.2018 |
Umsatzsteuer |
14.05.2018 |
Gewerbesteuer, Grundsteuer |
15.05.2018 |
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem
Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage
vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden. |
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