Christa Bahr Steuerberatung
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2008-6-16 (Mo.)
Informationen zur Einkommensteuer  
Steuerlicher Verlustvortrag

Negative Einkünfte können mit anderen positiven Einkünften in folgender Reihenfolge verrechnet werden: zuerst mit positiven Einkünften aus demselben Kalenderjahr, bis zu einem Betrag von 511.500 Euro (1023.000 Euro bei Ehegatten) mit dem Vorjahr, die verbleibenden Verluste werden zur Verrechnung auf die Folgejahre vorgetragen.
Verstirbt der Steuerpflichtige, so konnten bisher die Erben nicht ausgeglichene Verluste geltend machen.
Der Bundesfinanzhof hat diese Rechtsauffassung aufgegeben, da hierzu keine gesetzliche Regelung existiert, allerdings wird die geänderte Rechtsprechung erst auf Erbfälle nach der Veröffentlichung (12.03.2008) angewendet (Vertrauensschutz).


Zahnimplantate

Zahnimplantate sind nach einem Urteil eines Finanzgerichts Krankheitskosten (wie Brillen, Medikamente, Behandlungen, Zahnersatz), welche soweit sie nicht von der Krankenkasse übernommen werden und soweit die zumutbare Belastung überschritten ist, als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können.
Bei Zahnimplantaten handelt es sich nach Auffassung des Finanzgerichts nicht um so genannte alternative oder Außenseitermethoden bzw. vorbeugende Maßnahmen, sondern um eine höherwertige Form von Zahnersatz.


Grunderwerbsteuer

Wird ein Grundstück mit einem noch zu errichtenden Gebäude von einem Bauträger erworben, so wird der gesamte Kaufpreis mit Grunderwerbsteuer belastet, selbst dann, wenn Bauträger und Grundstücksverkäufer rechtlich verschiedene Personen sind und Bauauftrag und Kaufvertrag selbständige Verträge sind, es sich aber wirtschaftlich um einen einheitlichen Vorgang handelt.
Das Finanzgericht ist der Auffassung, dass hier eine europarechtlich unzulässige Doppelbelastung mit Grunderwerb- und Umsatzsteuer vorliegt. Der Sachverhalt wurde dem Europäischen Gerichtshof zur Beurteilung vorgelegt. Gegen die Grunderwerbsteuerbescheide sollte unter Bezugnahme auf das anhängige Verfahren Einspruch eingelegt werden.


Zuwendungsbestätigung geändert

Die Höchstgrenze für die steuerliche Berücksichtigung von Geldspenden und Sachzuwendungen für gemeinnützige, mildtätige, kirchliche, religiöse und wissenschaftliche Zwecke wurde rückwirkend zum 01.01.2007 auf 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte bzw. 4% der Summe aus Umsätzen und Löhnen und Gehältern erhöht.
Gleichzeitig ist für Kleinspenden bis 200 Euro der Überweisungsbeleg des Kreditinstituts als Nachweis ausreichend. Für die steuerliche Berücksichtigung höherer Spenden ist weiterhin eine Zuwendungsbestätigung notwendig, das Muster hierzu wurde von der Finanzverwaltung überarbeitet und ist ab dem 01.01.2007 gültig.


Riester-Förderung für Wohneigentum

Die Bundesregierung möchte selbstgenutztes Wohneigentum durch ein „Eigenheimrentengesetz“ besser in die Riester-Förderung einbinden.
Begünstig werden sollen künftig auch die Tilgung von Darlehen zur Anschaffung von selbstgenutztem Wohneigentum, die Anschaffung von Wohnungsgenossenschaftsanteilen und Bausparverträge, auch hier kommt ab 2008 in der Einzahlungsphase die Altersvorsorgezulage bzw. Sonderausgabenabzug in Betracht.
Die Leistungen sollen in Form eines „Wohnförderkontos“ erfasst werden und am Jahresende um jeweils 2% des Bestands erhöht werden, der Bestand wird gleichmäßig auf die Auszahlungsphase verteilt, hier erfolgt dann die nachgelagerte Besteuerung.
Zu Beginn der Auszahlungsphase besteht auch die Möglichkeit der Sofortversteuerung ( 70% des Betrags werden zum persönlichen Steuersatz im Rahmen der sonstigen Einkünfte versteuert, die restlichen 30% bleiben unversteuert), allerdings muss die Wohnung die ganze Zeit (bis zum 85. Lebensjahr) selbst genutzt werden.


Steuerliche Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen

Vorsorgebeiträge wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und Altersvorsorgebeiträge können steuerlich als Sonderausgabengeltend gemacht werden, allerdings nur in beschränktem Umfang.
Für die Beiträge zur Altersvorsorge hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab 2005 größere Abzugsmöglichkeiten mit steigenden Beträgen geschaffen.
Die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind weiterhin nur bis zu Höchstbeträgen (1500€ für Arbeitnehmer nach dem neuen Recht) steuerlich abziehbar.
Mit diesen Höchstbeträgen sind nicht nur die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgegolten, sondern auch die Beiträge zur Arbeitslosigkeits-, Unfall-, Haftpflicht-, Berufsunfähigkeit- und Kapitallebensversicherungen.
Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt entschieden, dass diese Sondersausgaben- Regelung verfassungswidrig ist und hat diese Vorschriften ab dem Jahr 2010 für ungültig erklärt.
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts gilt das Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums nicht nur für Nahrung, Kleidung und Wohnung, sondern auch für Kranken- und Pflegversorgung, allerdings nur bis zu der Höhe, die zur Erlangung eines sozialhilfegleichen Lebensstandards nötig ist.
Eine gesetzliche Regelung muss bis Ende 2009 erlassen werden.


steuerliche Berücksichtigung volljährigen Kinder  

Steuerlich berücksichtigt werden Kinder auch, wenn sie volljährig sind, insbesondere, wenn sie sich in einer Berufsausbildung befinden.
Entsprechendes gilt für das Kindergeld.
In diesem Fall gilt eine Einkommensgrenze von 7.680€ (für das Jahr 2007).
Übersteigen die Einkünfte (zuzüglich z.B. Kapitaleinkünfte) des Kindes diese Summe, führt das zum Wegfall der steuerlichen Vergünstigung und des Kindergeldes.
Allerdings werden bei der Ermittlung der Einkünfte Werbungskosten abgezogen, folglich ist ein Arbeitslohn von mindestens 8600€ (7680€ + 920€ Arbeitnehmer Pauschbetrag) unschädlich.
Auch Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (bzw entsprechende private Kranken- und Pflegeversicherungen) sind Ausgaben, die von den zu berücksichtigenden Einkünften abgezogen werden dürfen.


Kapitalerträge ab 2009

Für alle nach dem 31.12.2008 zugeflossenen privaten Kapitalerträge (Sparzinsen, Dividenden, Ausschüttungen, u.a.), aber auch Veräußerungsgewinne (Aktien, Fonds, Wertpapiere, ua) gilt, dass diese Einkünfte in der Regel bereits an der Quelle (nach Abzug des Sparerfreibetrags in Höhe von 801 Euro( Verheiratete 1602 Euro)) dem einheitlichen Abgeltungssteuersatz von 25% unterworfen werden. Diese Einkünfte brauchen nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben zu werden.
Private Veräußerungsgewinne waren bisher nur im Rahmen der einjährigen „Haltefrist“ einkommensteuerpflichtig. Für Wertpapiere und Kapital- und Fondsanteile die nach dem 31.12.2008 erworben werden, gilt künftig der Abgeltungssteuersatz von 25% unabhängig von der Haltedauer. Für Wertpapiere und Anteile die bis zu diesem Datum erworben werden, gilt der Bestandsschutz, dh. nach Ablauf der Haltefrist sind Veräußerungsgewinne hieraus einkommensteuerfrei.
Eine Ausnahme ist bei Zertifikaten zu beachten, hier gilt der Bestandsschutz nur, wenn diese bis zum 14.03.2007 erworben wurden. Bei einem Erwerb nach diesem Zeitpunkt sind sie einkommensteuerfrei, wenn sie inklusive einjähriger Haltezeit bis zum 30.06.2009 veräußert werden.
Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren etc. dürfen weiterhin nur mit den Kapitaleinkünften des laufenden oder folgenden Jahres verrechnet werden. Auch dürfen Verluste aus Aktiengeschäften nur mit Gewinnen aus diesen verrechnet werden und hier möglichst nur beim gleichen Anlageinstitut (falls keine Verrechnung möglich ist, muss die Bank eine Bescheinigung über den Verlust erstellen).


Diätverpflegung

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Mehraufwendungen für eine Diät (auch wenn sie ärztlich verordnet ist und Medikamente entbehrlich macht), von der Regelung, dass Krankheits-kosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig sind, ausgeschlossen sind


Kürzung der Entfernungspauschale

Für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte kann seit dem 01.01.2007 die Entfernungspauschale nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer wie Werbungskosten abgezogen werden.
Der Bundesfinanzhof hält die Kürzung für verfassungswidrig.
Liegt bei Abgabe der Einkommensteuer-Erklärung 2007 die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch nicht vor, so ergehen die Einkommensteuer-Bescheide insoweit vorläufig. Wird Einspruch eingelegt und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt, so wird die Entfernungspauschale ab dem 1. Kilometer gewährt. Bei rechtmäßiger zulässiger Kürzung werden dann allerdings Nachzahlungen, sowie Zinsen fällig.


Veräußerungsgewinne von Wertpapieren

Rückwirkend ab dem Jahr 1999 sind Veräußerungsgewinne von Aktien und Wertpapieren einkommensteuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt, und der Gewinn insgesamt mindestens 512 Euro im Jahr beträgt (§23 EstG)
Ab dem 01.01.2009 sind entsprechende Gewinne, die nach dem 31.12.2008 realisiert werden, grundsätzlich steuerpflichtig und werden mit dem neuen Abgeltungssteuersatz von 25% besteuert.


Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

Die Finanzverwaltung hat ihre Anwendungsregelungen für die steuerliche Geltendmachung von haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen oder einer Dienstleistung ergänzt. Die neuen Regelungen sollen ab 2006 angewendet werden.
Die Steuerermäßigungen können auch für selbstgenutzte Zweitwohnungen beansprucht werden, Aufwendungen für Au-pair-Mädchen können abgesetzt werden (Aufwendungen für die Kinderbetreuung können ggf. gesondert steuerlich geltend gemacht werden), Aufwendungen für Straßen- und Gehwegreinigung sind nur für Privatgelände abziehbar.


Diese Informationen dienen nur der Übersicht, für eine Beratung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


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Nr.TitelAnlageDatumHit
3   Informationen zur Einkommensteuer   2008-06-16  2455
2   Informationen für Arbeitgeber   2008-01-10  44
1   Informationen für Gewerbetreibende   2008-01-10  5822

 
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